Die Autoversicherung kann in folgenden Fällen gekündigt werden:
- bei Ablauf des Vertrages
- bei einer Prämienänderung
- bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel oder
- im Schadensfall
Ablauf des Vertrages
Falls Sie einen Versicherungswechsel in Betracht ziehen, gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist vor Vertragsablauf, der oft auf Ende Jahr gesetzt ist. Die schriftliche Kündigung muss spätestens bis zur Kündigungsfrist bei der Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein (nicht das Versanddatum, sondern das Empfangsdatum ist ausschlaggebend). Verschicken Sie deshalb die Kündigung rechtzeitig, also zehn Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer Versicherung. In der Regel ist dies der 20. September. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, erneuert sich dieser jeweils um ein Jahr. Überprüfen Sie aber Ihre Police (Allgemeine Geschäftsbedingungen), wann der Vertrag tatsächlich abläuft.
Prämienänderung oder –erhöhung
Jede Prämienerhöhung, auch nur auf einen Teil des Versicherungsvertrages, gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, die gesamte Police zu künden. Die Versicherungsgesellschaft muss dem Versicherungsnehmer bis spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres die neuen Konditionen bekannt geben. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eingehen.
Achtung: bei einigen Versicherungsgesellschaften bezieht sich diese Regelung nur auf Prämienerhöhungen, bei einigen auch auf die Reduktion. Beachten Sie deshalb immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Halterwechsel
Bei einem Halterwechsel gehen Rechte und Pflichten aus der Haftpflichtversicherung auf den neuen Halter über. Der neue Halter kann innert 14 Tagen nach dem Wechsel den Vertrag künden.
Die Haftpflichtversicherung erlischt ohne weiteres, wenn der neue Fahrzeugausweis aufgrund des Versicherungsnachweises einer anderen Gesellschaft ausgestellt wurde. Die Kaskoversicherung endet auf das Datum des Halterwechsels. Die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie neu ohne Prämienverlust die Versicherung wechseln. Die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
Schadenfall
Nach jedem Schadenfall, für den die Versicherung eine Leistung erbringt, kann der Vertrag von beiden Parteien gekündigt werden.
Kündigung vom Versicherungsnehmer: möglich bis spätestens 14 Tage, nachdem die Gesellschaft mitgeteilt hat, dass sie für den Schaden aufkommt. Die Deckung erlischt mit dem Eintreffen der Kündigung bei der Versicherung. Die bereits bezahlte Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet, es sei denn, der Schadenfall ereignet sich im ersten Versicherungsjahr, oder es handelt sich um einen Totalschaden.
Kündigung von der Versicherungsgesellschaft: möglich spätestens bei der Auszahlung. Die Deckung erlischt 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung. Die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
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(Quelle: www.checkcheck.ch)
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