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Wer im Urlaub, d.h. in Europa mit dem Auto einen Unfall hat, kann neuerdings auf Hilfestellung in der Schweiz zählen. Vorbei also die Zeiten, in denen man sich von zu Hause aus mit ausländischen Versicherungen in einer Fremdsprache herumschlagen musste. Seit dem 1. Januar gilt in allen 30 EU/EWR-Ländern folgende Lösung: Wenn ein Schweizer im Ausland in einen Autounfall verwickelt ist, kann er sich nach seiner Rückkehr in die Schweiz an den Vertreter der ausländischen Haftpflichtversicherungsgesellschaft in der Schweiz wenden. Praktisch alle Versicherungen in der Schweiz machen mit.
(Quelle: Automobil Revue)
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